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   BGH, 28.06.2012 - EnVR 42/10   

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https://dejure.org/2012,19514
BGH, 28.06.2012 - EnVR 42/10 (https://dejure.org/2012,19514)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2012 - EnVR 42/10 (https://dejure.org/2012,19514)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - EnVR 42/10 (https://dejure.org/2012,19514)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 90
    Kostenentscheidung nach Rücknahme einer Rechtsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Streit mit der Bundesnetzagentur

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rücknahme einer Rechtbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 19/06

    Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme

    Auszug aus BGH, 28.06.2012 - EnVR 42/10
    Es entspricht der Billigkeit, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur anzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 19/06, WuW/E DE-R 1982 - Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2010 - 3 Kart 26/09

    Antrag eines Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes auf Festlegung des der

    Auszug aus BGH, 28.06.2012 - EnVR 42/10
    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2010 - VI-3 Kart 26/09 (V) - 1.
  • OLG Stuttgart, 21.01.2016 - 2 U 89/15

    Bestimmung des Netznutzungsentgelts nach billigem Ermessen: Indizwirkung der

    Die §§ 6 und 7 GasNEV bilden hierbei ein abgeschlossenes Regelungswerk (BGH B. v. 10.11.2015 - EnVR 42/10 [Tz. 10] - Energieversorgung Marienberg GmbH ferner Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 39/07, RdE 2008, 323 Rn. 36 f. - Vattenfall Beschluss vom 07. April 2009 - EnVR 6/08, RdE 2010, 25 Rn. 18 - Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar ).

    Die Handelsbilanz und sonstige nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Rechenwerke dienen vielmehr als Datenquelle für die Regulierungsentscheidung (so BGH B. v. 10.11.2015 - EnVR 42/10 [Tz. 10] - Energieversorgung Marienberg GmbH ) diese höchstrichterlichen Ausführungen können unschwer auf die wortgleiche Vorschrift in der StromNEV übertragen werden.

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